Bestätigungsschreiben

Bestätigungsschreiben
Auftragsbestätigung. 1. Begriff: Im Handelsverkehr übliche Form der schriftlichen Festlegung des Vertragsinhalts mündlich, telefonisch oder telegrafisch abgeschlossener Geschäfte. Als B. wird oft auch die schriftliche Annahme eines Vertragsangebots nach vorhergegangenen Vertragsverhandlungen bezeichnet.
- 2. Unter Kaufleuten gilt die Nichtbeantwortung eines B. als Einverständnis mit dem im B. niedergelegten Vertragsinhalt, selbst wenn dieser von den mündlichen Vereinbarungen abweicht, es sei denn, dass der Absender wegen des von dem vorher Abgesprochenen weit abweichenden Inhalts mit dem Einverständnis des Empfängers nicht rechnen darf.
- 3. Etwaiger Widerspruch muss unverzüglich erfolgen. B. sind daher stets sorgfältig vom Empfänger zu prüfen. Kreuzen sich zwei einander widersprechende B., so braucht keine Seite zu widersprechen.

Lexikon der Economics. 2013.

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